Antragsberechtigt
- KMU nach EU-Definition: unter 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe, mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Etablierter Mittelstand genauso wie Startups und Selbstständige: Junge Unternehmen (unter einem Jahr am Markt) führen vorab ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner