Forschungszulage-Beratung in DresdenGeld zurück für
eure Entwicklung
Ob neue Produkte, Software oder Verfahren: Für eure Forschung und Entwicklung steht euch Geld zu. Die Forschungszulage erstattet einen festen Anteil eurer Entwicklungskosten - Jahr für Jahr, unabhängig von Gewinn und Branche. Wir finden heraus, was für euch drin ist, und begleiten euch durch den Antrag.
der förderfähigen F&E-Kosten als steuerfreie Zulage - 35 % für kleine und mittlere Unternehmen
förderfähige F&E-Kosten pro Jahr (ab 2026), daraus bis zu mehreren Millionen Euro Zulage
rückwirkend beantragbar - auch für bereits laufende und abgeschlossene Projekte
technologieoffen und ohne Quote - vom Softwarehaus bis zur Fertigung, jede Unternehmensgröße
Worum es geht
Die lukrativste Förderung, die kaum jemand nutzt
Die Forschungszulage ist eine steuerfreie Förderung für Forschung und Entwicklung in deutschen Unternehmen. Anders als klassische Zuschüsse gibt es sie als Rechtsanspruch: Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie - ohne Topf, der leerläuft, und ohne Antragsfrist.
Gefördert werden vor allem die Personalkosten eurer Entwicklung. Gerade in Dresden und Sachsen mit ihrer dichten Tech- und Industrielandschaft lassen viele Unternehmen hier Jahr für Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge liegen - oft, weil sie gar nicht wissen, dass ihre Arbeit als förderfähige F&E zählt.
Wer bekommt sie?
Berechtigt ist fast jedes entwickelnde Unternehmen
- Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit eigener Forschung und Entwicklung - von der Startup-GmbH bis zum etablierten Mittelstand.
- Unabhängig von Branche und Größe: Software und KI, Maschinenbau, Mikroelektronik, Medizintechnik, Materialien und mehr - Dresden und Sachsen sind voll von förderfähiger Entwicklung.
- Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Eigenleistung der Unternehmer zählt mit 70 € je Stunde (bis 40 Stunden pro Woche).
Was zählt
Das ist förderfähig
- Löhne und Gehälter eurer F&E-Mitarbeitenden inklusive der Arbeitgeber-Sozialabgaben, anteilig nach der für F&E aufgewendeten Zeit.
- Auftragsforschung: ein Teil des Entgelts, das ihr an einen Auftragnehmer für Forschung und Entwicklung zahlt.
- Ab 2026 zusätzlich eine pauschale Gemeinkostenpauschale von 20 % und Abschreibungen auf F&E-Anlagegüter.
Dresden und Sachsen
Forschungszulage für Unternehmen in Dresden
Die Förderung ist bundesweit gleich. Besonders ist in Dresden und Sachsen die Dichte an Unternehmen, die wirklich entwickeln. Das sind typische Vorhaben aus der Region, die förderfähig sein können:
Mikroelektronik und Halbleiter
Neue Fertigungsprozesse, Mess- und Prüfverfahren oder Komponenten im Umfeld von Silicon Saxony - überall dort, wo ihr technische Probleme löst, für die es noch keine fertige Lösung gibt.
Software und KI
Neue Algorithmen, Architekturen oder KI-Verfahren mit offenem technischen Ausgang. Die normale Weiterentwicklung eines Produkts zählt dagegen in der Regel nicht.
Maschinenbau und Materialien
Neue Werkstoffe, Verfahren und Anlagen, deren Machbarkeit ihr erst durch Versuche und Prototypen klären müsst.
Forschung mit Hochschulen und Instituten
Arbeitet ihr mit der TU Dresden, einem Forschungsinstitut oder einem anderen Auftragnehmer zusammen, kann ein Teil des Entgelts als Auftragsforschung mitzählen.
Ob ein konkretes Vorhaben zählt, entscheidet am Ende die BSFZ. Wir sitzen selbst in Dresden und schauen uns eure Projekte gern gemeinsam an. Für Digitalisierungsprojekte lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Förderung Digitalisierung Sachsen.
So läuft es
In drei Schritten zur Forschungszulage
Förderfähigkeit klären
Gemeinsam schauen wir, welche eurer Vorhaben als Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes gelten - Neuheit, technisches Risiko und systematisches Vorgehen sind die Kriterien.
BSFZ-Bescheinigung
Für jedes förderfähige Vorhaben wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die fachliche Förderfähigkeit bescheinigt. Dieser Schritt ist kostenlos.
Antrag beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung beantragt ihr die Forschungszulage über die Steuererklärung (ELSTER). Sie wird auf eure Steuer angerechnet oder - wenn keine Steuer anfällt - ausgezahlt.
Forschungszulage-Rechner
Was ist für euch drin?
Verschiebt die Regler und seht grob, wie hoch eure jährliche Forschungszulage ausfallen könnte. Grundlage sind eure F&E-Personalkosten.
Geschätzte Forschungszulage
60.480 €
pro Jahr
bei rund 172.800 € förderfähigen F&E-Kosten und 35 % Fördersatz
Grobe, unverbindliche Schätzung auf Basis der Personalkosten. Die ab 2026 mögliche Gemeinkostenpauschale (20 %) und Auftragsforschung sind nicht enthalten und können den Betrag erhöhen. Maßgeblich sind die Bescheinigung der BSFZ und der Bescheid des Finanzamts.
FAQ
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zur Forschungszulage für Unternehmen in Dresden und Sachsen.
Wer kann die Forschungszulage in Dresden beantragen?
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit eigener Forschung und Entwicklung - unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe. Für Unternehmen in Dresden und Sachsen ist das besonders attraktiv, weil hier viel technologieorientiert entwickelt wird. Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren über die anrechenbare Eigenleistung.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Sie beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag 35 %. Grundlage sind vor allem eure F&E-Personalkosten. Wie viel bei euch realistisch ist, zeigt euch der Rechner oben als erste Orientierung.
Für welche Projekte gilt die Forschungszulage?
Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Entscheidend sind Neuartigkeit, technisches oder wissenschaftliches Risiko und ein systematisches Vorgehen. Ob ein Vorhaben zählt, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Die Zulage kann für die letzten vier Jahre beantragt werden - auch für laufende und bereits abgeschlossene Projekte. Es lohnt sich also fast immer, einmal genau hinzusehen.
Wie unterstützt Entreprenerds bei der Forschungszulage?
Wir prüfen mit euch, welche Vorhaben förderfähig sind, strukturieren die Nachweise, begleiten den BSFZ-Antrag und die Beantragung beim Finanzamt und arbeiten dabei mit Steuerberatung und technischen Expertinnen zusammen. So holt ihr heraus, was euch zusteht, ohne euch im Papier zu verlieren.
Lässt sich die Forschungszulage mit anderer Förderung kombinieren?
In vielen Fällen ja. Dieselben Kosten dürfen allerdings nicht doppelt gefördert werden. Welche Kombination für euch sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch mit Blick auf eure konkrete Situation.
Erstgespräch
Holt euch, was
euch zusteht.
Schickt uns eure Schätzung aus dem Rechner oder schreibt uns einfach. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf eure Projekte und sagen euch ehrlich, was realistisch möglich ist - ohne Fachchinesisch und unverbindlich.